Steuerhinterziehung - Selbstanzeige
Datum: Donnerstag, dem 02. September 2010
Thema:


Finanzstrafreform 2010 und Betrugsbekämpfungsgesetz 2010

Das Betrugsgebekämpfungsgesetz 2010 sieht eine Änderung der Verjährung hinterzogener Abgaben von derzeit 7 Jahren (praktisch 8 Jahren) auf künftig 10 Jahre vor. Damit wird es der Finanz möglich, im Falle der Hinterziehung einer Abgabe Steuern für die letzen 10 Jahre neu festzusetzen. Eine Übergangsregelung verhindert, dass die Neuregelung für bereits verjährte Jahre gelten wird. Für diese bleibt es daher bei der 7 Jahresfrist. Diese Neuregelung wird Auswirkungen auf die im Zuge einer Selbstanzeige grundsätzlich erforderliche Schadensgutmachung zeitigen, da für abgabenrechtlich bereits verjährte Abgaben eine Schadensgutmachung entfällt. Für Jahre ab 2003 wird sich daher die Periode, innerhalb derer für eine wirksame Selbstanzeige auch eine Abgabennachzahlung im Sinne einer Schadensgutmachung erforderlich ist, tendenziell verlängern. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Rückfragehinweis
nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Steuerberater
Hainburgerstraße 20/7
1030 Wien
Tel.: +43 (01) 715 22 65-0
E-mail: nagy@nagy-germuth.at
website: www.nagy-germuth.at

NAGY Rechtsanwälte
E-mail: office@nagy-rechtsanwaelte.at
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Über nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater:

Das Leistungsspektrum von nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater reicht von allgemeiner Steuerberatung inklusive Bilanzierung für mittelständische Unternehmungen sowie KMU bis hin zu einem reichhaltigen Spektrum von Spezialberatungsfeldern in den Bereichen: Finanzstrafverfahren, Immobilienbesteuerung, Stiftungsbesteuerung, Rechtsformoptimierung, Umgründungen, Internationales Steuerrecht.

StB/RA Dr. Tibor Nagy, Partner der nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand sowie Gründer von NAGY Rechtsanwälte (www.nagy-rechtsanwaelte.at), hat sich als Steuerberater und Rechtsanwalt im Bereich des Finanzstrafverfahrens spezialisiert, da in diesem Bereich - wie in keinem anderen - die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist.

Wir beraten und vertreten Sie in Finanzstrafverfahren vor Gerichten gleichermaßen wie vor Finanzstrafbehörden.

nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand
Dr. Tibor Nagy
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Finanzstrafreform 2010 und Betrugsbekämpfungsgesetz 2010

Das Betrugsgebekämpfungsgesetz 2010 sieht eine Änderung der Verjährung hinterzogener Abgaben von derzeit 7 Jahren (praktisch 8 Jahren) auf künftig 10 Jahre vor. Damit wird es der Finanz möglich, im Falle der Hinterziehung einer Abgabe Steuern für die letzen 10 Jahre neu festzusetzen. Eine Übergangsregelung verhindert, dass die Neuregelung für bereits verjährte Jahre gelten wird. Für diese bleibt es daher bei der 7 Jahresfrist. Diese Neuregelung wird Auswirkungen auf die im Zuge einer Selbstanzeige grundsätzlich erforderliche Schadensgutmachung zeitigen, da für abgabenrechtlich bereits verjährte Abgaben eine Schadensgutmachung entfällt. Für Jahre ab 2003 wird sich daher die Periode, innerhalb derer für eine wirksame Selbstanzeige auch eine Abgabennachzahlung im Sinne einer Schadensgutmachung erforderlich ist, tendenziell verlängern. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

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