Bankgeheimnis Schweiz - Finanzstrafverfahren
Datum: Montag, dem 06. Dezember 2010
Thema: Wien Infos


Informationsaustausch

Der beabsichtigte neue Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Österreich erfolgt zwar nicht automatisch, sondern setzt grundsätzlich ein konkretes Ersuchen etwa der österreichischen Finanzbehörde gegenüber einer Schweizer Bank betreffend einer in Österreich ansässigen Person voraus. Die EU-Forderung nach automatischen Informationsaustausch betreffend Konten und Depots von Anlegern bleibt dessen ungeachtet grundsätzlich aufrecht.

Fraglich war, wann dieser neue Informationsaustausch im Verhältnis Österreich/Schweiz beginnen würde, insbesondere ob dieser bereits mit Jahreswechsel, sohin ab 1.1.2011, in Kraft treten würde. Hier gilt als Grundregel, dass der neue Informationsaustausch erst in dem Kalenderjahr wirksam beginnen kann, wenn mindestens 3 Monate vor Beginn dieses Kalenderjahres die Ratifikationsurkunden betreffend dieser neuen Informationsaustauschregulative zwischen den betreffenden Staaten ausgetauscht wurden.

Nach den Informationen des Bundesministeriums für Finanzen wurden jedoch bis Ende September 2010 (und auch im Oktober bzw November 2010) die Ratifikationsurkunden nicht ausgetauscht. Dies hat zur Folge, dass die neuen Regelungen zum Informationsaustausch, die zu einer leichteren Durchbrechung des Bankgeheimnisses führen, jedenfalls nicht am 1.1.2011 in Kraft treten werden und daher frühestens am 1.1.2012 in Kraft treten können, sodass zumindest 1 Jahr Schonfrist gewährt wurde.

Rückfragehinweis
nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Steuerberater
Hainburgerstraße 20/7
1030 Wien
Tel.: +43 (01) 715 22 65-0
E-mail: nagy@nagy-germuth.at
website: www.nagy-germuth.at

NAGY Rechtsanwälte
E-mail: office@nagy-rechtsanwaelte.at
website: www.nagy-rechtsanwaelte.at

Über nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater:

Das Leistungsspektrum von nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater reicht von allgemeiner Steuerberatung inklusive Bilanzierung für mittelständische Unternehmungen sowie KMU bis hin zu einem reichhaltigen Spektrum von Spezialberatungsfeldern in den Bereichen: Finanzstrafverfahren, Immobilienbesteuerung, Stiftungsbesteuerung, Rechtsformoptimierung, Umgründungen, Internationales Steuerrecht.

StB/RA Dr. Tibor Nagy, Partner der nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand sowie Gründer von NAGY Rechtsanwälte (www.nagy-rechtsanwaelte.at), hat sich als Steuerberater und Rechtsanwalt im Bereich des Finanzstrafverfahrens spezialisiert, da in diesem Bereich - wie in keinem anderen - die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist.

Wir beraten und vertreten Sie in Finanzstrafverfahren vor Gerichten gleichermaßen wie vor Finanzstrafbehörden.

nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand
Dr Tibor Nagy
Hainburgerstraße 20/7
1030
Wien
nagy@nagy-germuth.at
01/7152265 - 0
http://nagy-germuth.at

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Informationsaustausch

Der beabsichtigte neue Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Österreich erfolgt zwar nicht automatisch, sondern setzt grundsätzlich ein konkretes Ersuchen etwa der österreichischen Finanzbehörde gegenüber einer Schweizer Bank betreffend einer in Österreich ansässigen Person voraus. Die EU-Forderung nach automatischen Informationsaustausch betreffend Konten und Depots von Anlegern bleibt dessen ungeachtet grundsätzlich aufrecht.

Fraglich war, wann dieser neue Informationsaustausch im Verhältnis Österreich/Schweiz beginnen würde, insbesondere ob dieser bereits mit Jahreswechsel, sohin ab 1.1.2011, in Kraft treten würde. Hier gilt als Grundregel, dass der neue Informationsaustausch erst in dem Kalenderjahr wirksam beginnen kann, wenn mindestens 3 Monate vor Beginn dieses Kalenderjahres die Ratifikationsurkunden betreffend dieser neuen Informationsaustauschregulative zwischen den betreffenden Staaten ausgetauscht wurden.

Nach den Informationen des Bundesministeriums für Finanzen wurden jedoch bis Ende September 2010 (und auch im Oktober bzw November 2010) die Ratifikationsurkunden nicht ausgetauscht. Dies hat zur Folge, dass die neuen Regelungen zum Informationsaustausch, die zu einer leichteren Durchbrechung des Bankgeheimnisses führen, jedenfalls nicht am 1.1.2011 in Kraft treten werden und daher frühestens am 1.1.2012 in Kraft treten können, sodass zumindest 1 Jahr Schonfrist gewährt wurde.

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