Das Antikorruptionsgesetz - Korruptionsbekämpfung auf Österreichisch
Datum: Dienstag, dem 01. März 2011
Thema: Wien Infos


Das erste Antikorruptionsgesetz stammt aus dem Jahr 1964, und sanktionierte lediglich die Geschenkannahme und Bestechung leitender Angestellter. Das zweite Antikorruptionsgesetz von 1982 war überschattet von großen Skandalen der 80ziger Jahre, insbesondere Noricum, Lucona und den AKH Skandal.

Erst das Strafrechtsänderungsgesetz von 1998 läutete eine neue Ära für das österreichische Korruptionsstrafrecht ein. Weitereichende Änderungen wurden in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Nicht nur die Geschenkannahme durch Beamte, sondern auch leitender Angestellte öffentlicher Unternehmen und auch Sachverständiger wurde für strafbar erklärt.

Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008 wurden einige Bereiche des Anti-Korruptionsgesetzes wesentlich reformiert. Diese Novelle hatte nicht nur die effiziente Bekämpfung der Bestechlichkeit im öffentlichen Raum zum Ziel. Es ging auch um die Erfüllung internationaler Verpflichtungen, wie des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption. Mehr auf: http://www.wirtschaftsanwaelte.at/?p=2633
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Das erste Antikorruptionsgesetz stammt aus dem Jahr 1964, und sanktionierte lediglich die Geschenkannahme und Bestechung leitender Angestellter. Das zweite Antikorruptionsgesetz von 1982 war überschattet von großen Skandalen der 80ziger Jahre, insbesondere Noricum, Lucona und den AKH Skandal.

Erst das Strafrechtsänderungsgesetz von 1998 läutete eine neue Ära für das österreichische Korruptionsstrafrecht ein. Weitereichende Änderungen wurden in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Nicht nur die Geschenkannahme durch Beamte, sondern auch leitender Angestellte öffentlicher Unternehmen und auch Sachverständiger wurde für strafbar erklärt.

Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008 wurden einige Bereiche des Anti-Korruptionsgesetzes wesentlich reformiert. Diese Novelle hatte nicht nur die effiziente Bekämpfung der Bestechlichkeit im öffentlichen Raum zum Ziel. Es ging auch um die Erfüllung internationaler Verpflichtungen, wie des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption. Mehr auf: http://www.wirtschaftsanwaelte.at/?p=2633
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