HannesW
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am 21. 4. 2019 um 08:22 |
Richtig, sie sollten dort, wo sie ihre Verbrechen begangen haben, vor ein Gericht gestellt werden und nach der Verbüsung ihrer Strafe könnte man eventuell über eine Rückkehr entscheiden.
Eventuell!
Vielleicht sollte man bedingt auch prüfen gegen welche Inlandsgesetze sie verstoßen haben als sie für eine andere Macht Kriegsdienste geleistet haben.
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Otto76
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am 5. 4. 2019 um 06:50 |
Finde ich voll ok.
Sie sollten in den jeweiligen Ländern, Irak oder Syrien, erst mal vor ein Gericht gestellt werden um zu erfahren ob sie an Kriegsverbrechen beteiligt waren.
Dann sollten sie entsprechend verurteilt werden.
Und erst dann sollten man über eine eventuelle Rückkehr entscheiden.
Und diese Reihenfolge sollte bei allen eingehalten werden!
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DaveD
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am 20. 3. 2019 um 08:38 |
Die österreichische Regierung will den konsularischen Schutz für IS-Rückkehrer streichen.
Die Änderung des Konsulargesetzes soll heute, am Mittwoch den 6. März, im Ministerrat beschlossen werden.
Nach dieser Änderung hätten Personen keinen Schutz mehr, wenn diese die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden.
Ich zitiere wörtlich Herrn Innenminister Herbert Kickl: "Wir werden daher diese Menschen nicht zurückholen".
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